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Das direkt an die Straße gesetzte Fachwerkwohnhaus ist giebelständig ausgerichtet und zeigt einen winkelig anschließenden Anbau, der zurückversetzt den Hof abschließt. Das Gebäude ist Teil einer durchgehende Bauzeile im alten Ortskern. Das schlichte, konstruktive Fachwerk wird durch stark gebogene Streben an den Eckständern der Giebelfassade betont, die eine Erbauungszeit im 18. Jahrhundert nahe legen. Das Gebäude wird aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |