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An städtebaulich wichtiger Position gegenüber der platzartig erweiterten Teilung der Bitzenstraße wurde wohl noch im 17. Jahrhundert das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkhaus errichtet. Über einem hohen Bruchsteinsockel erhebt sich der stockwerkweise abgezimmerte Baukörper mit seiner regelmäßigen Fachwerkgliederung. Besonders das Obergeschoss ist durch ein dichtes Fachwerkgefüge aus stark dimensionierten Ständern, Streben mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln mit Gegenstreben reich gegliedert. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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