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Das großvolumige giebelständige Fachwerkhaus aus der Zeit um 1700 erhebt sich über einem hohen Bruchsteinsockel. Über einem Erdgeschoss mit einfachem Fachwerkgefüge und verschiedenen Veränderungen durch jüngere Fenstereinbauten erhebt sich ein Obergeschoss mit einem dichten Fachwerk, das durch eine Vielzahl flach gebogener Streben sehr reich gegliedert ist. Straßenseitig verfügt das Gebäude über ein zweites, sehr schmales Obergeschoss, dessen Fachwerkgliederung dem ersten Obergeschoss entspricht. Sowohl Giebelseite, als auch Traufseite, die über einen bruchsteinummauerten Vorgarten hinweg sichtbar ist, wirken weit in den Straßenraum der Bitzenstraße hinein und lassen unterschiedliche Bauphasen deutlich hervortreten. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |