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Das 1832 errichtete Synagogengebäude und das linksseitig angereihte Gemeindehaus stehen im Verhältnis zu den Nachbargebäuden etwas zurückgesetzt von der Straße. Die Synagoge, ein kubischer verputzter Fachwerkbau, hat zwei Geschosse und ein vorkragendes, geschweift geführtes Walmdach. Ihre ursprüngliche Gestaltung mit Davidstern, zwei getrennten Eingängen und großen, im Obergeschoss zu drei Achsen geordneten Fenstern mit feingliedriger Sprossenteilung ist heute durch zahlreiche Eingriffe verändert. Die Synagoge sowie das eingeschossige, mit einem hohen Zwerchgiebel ausgestattete Gemeindehaus, dessen Inneneinrichtung (53 Männer-, 27 Frauenplätze) in der Pogromnacht von 1938 zerstört wurde, sind aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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