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Das zweigeschossige giebelständige Fachwerkhaus, das zum größten Teil aus dem 19. Jahrhundert stammt, erhebt sich über einem flachen Bruchsteinsockel und zeichnet sich durch ein sehr regelmäßiges grafisches Fachwerkgefüge aus. Erst die rückwärtige Fassade zeigt, dass das Gebäude über einen sehr viel älteren Kern verfügt. Hier ist deutlich zu sehen, dass ein kleineres Wohnhaus, wohl aus dem frühen 18. Jahrhundert, zu beiden Straßenseiten hin erweitert wurde, so dass der Kernbau nur noch vom Hof aus sichtbar blieb. Das Wohnhaus zeigt deutlich, zu welch unkonventionellen Lösungen der erweiterte Raumbedarf im 19. Jahrhundert führte und ist daher aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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