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Östlich der Hofflächen der Bitzenstraße findet sich ein gut erhaltener Abschnitt der früheren Stadtmauer, der teilweise in die Bebauung integriert wurde, teilweise als Hofabgrenzung genutzt wird. Der ehemals geschlossene Ring setzt sich nördlich des in Ost-West-Richtung verlaufenden Straßenabschnittes der Bitzenstraße noch mehrere Meter fort. Die in unregelmäßigem Bruchsteinmauerwerk errichtete Stadtmauer ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |