Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
In einem Seitenstich der Wetzlarer Straße gelegenes dreigeschossiges Fachwerkbürgerhaus; es ist mit unterschiedlichen Materialien vollkommen verkleidet. Das Fachwerkgefüge darunter scheint ungestört zu sein. Auf der zur erwähnten Stichgasse gelegenen Traufseite zeichnen sich deutlich ausgeprägte Geschoßversätze ab, die ein hohes Baualter (17. Jahrhundert oder sogar älter) vermuten lassen. Der Eingang auf derselben Seite ebenerdig in der mittleren der drei Gebäudezonen. Unterkellert ist offenbar nur die südlich sich anschließende Zone.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |