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Das kleine zweigeschossige Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert markiert die Einmündung der Saalgasse in den Liebfrauenberg. Ehemals bestand das Anwesen aus einem kleinen, traufständigen Vorderhaus und zwei kleinen Anbauten. Alle drei Gebäudeteile wurden zu einem Wohnhaus vereint. In der so entstandenen Fassade lassen sich alle Bauphasen noch deutlich ablesen. Die in einfachen Bautechniken mit geringstmöglichen Materialaufwand entstandenen Gebäudeteile spiegeln deutlich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bewohner wieder und sind aus diesem Grund aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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