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Das am Aufgang zur Kirche gelegene, von der Straßenflucht zurückgesetzte Gebäude, ein zweigeschossiger Rechteckbau mit Satteldach, dürfte in der Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden sein. Seine schlichte, spätklassizistische, durch Ecklisenen und ein umlaufendes Gesims gegliederte Fassade ist vollkommen symmetrisch aufgebaut. In der Mitte liegt der hochgelegene, durch eine Freitreppe erschlossene Eingang mit originaler, dreiteiliger Tür, der ebenso wie sämtliche Fensteröffnungen mit segmentbogig abschließenden Laibungen versehen ist. Sowohl das über dem Eingang angeordnete Fenster, als auch die flankierenden, miteinander gekoppelten Fenster links und rechts der Mitte sind achtfach unterteilt und mit Klappläden ausgestattet. Aufgrund seiner städtebaulich wichtigen Lage im Vorfeld der Kirche sowie aus geschichtlichen Gründen ist das Gebäude Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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