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Dreigeschossiges spätklassizistisches Wohn- und Geschäftshaus. Das in den Obergeschossen mit vier gleichmäßig gereihten Fensterachsen versehene Haus zeigt im Erdgeschoss einen gut gestalteten, ebenfalls vierachsigen Ladeneinbau. Wichtige Gestaltungsmerkmale sind hier das überfangende, plastisch ausgebildete Gesims mit zwei Zahnschnittfriesen und die durch Pilasterelemente gerahmten, mit Oberlichtern ausgestatteten hochrechteckigen Öffnungen, die eine intakte Ladenfront ergeben. Da das Gebäude insgesamt sein ursprüngliches Aussehen gewahrt hat, ist es aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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