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Außergewöhnlich großes, dreigeschossiges Fachwerkhaus in wichtiger Ecklage. Über einem Bruchsteinsockel erheben sich das in Ständerbauweise zusammengefasste Erd- und Zwischengeschoss mit seinem dichten, unregelmäßigen Fachwerkgefüge mit steilen, gebogenen Streben mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln. Ehemals große, heute zum Teil verkleinerte Fensteröffnungen und der Eingang zur Obertorstraße deuten auf eine Nutzung als Synagoge hin. Die im hinteren Bereich der Traufseite angesiedelte Tür wird von zwei beschnitzten Ständern flankiert, die flache Pilaster mit orientalisch anmutenden helmartigen Bekrönungen zeigen, wie sie an Eingangssituationen von Synagogen häufig verwendet wurden. Oberhalb des Oberlichts ist zudem ein Davidstern in einen Ständer geschnitzt. Mit Beschlagwerk und floralen Motiven beschnitzte Eckständer und Kopfhölzer geben dem Gebäude darüber hinaus ein sehr aufwändiges Äußeres und betonen noch einmal das über profilierten Rähmen, Balkenköpfen und Schwellen auskragende Obergeschoss.
So ist das 1661 errichtete Gebäude wegen seiner städtebaulich wichtigen Überleitungsfunktion am Übergang von der Obertorstraße zum Marktplatz und seiner historischen Bedeutung als Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen auszuweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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