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Das an der Ecke Vordere Ruh stehende villenartige Wohnhaus ist deutlich vom so genannten Landhausstil der späten Gründerzeit geprägt. Hauptcharakteristikum des 1908 erbauten Hauses ist das mächtige, weit vorkragende Dachgeschoss, das vier großflächige, teils verschindelte Giebel ausbildet. Weitere wichtige Elemente sind das auf einem Natursteinsockel errichtete Untergeschoss, das mit einem Erker und einem Wintergartenanbau versehen ist, und die großen, teils paarweise angeordneten, teils mit Klappläden ausgestatteten, mehrfach unterteilten Fenster. Einschließlich der originalen Einfriedung, einer niedrigen Mauer mit Lattenzaunaufsatz und separat verdachten Pfosten, ist das Haus aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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