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Das 1870 von der Oberhessischen Eisenbahngesellschaft erbaute Hungener Stationsgebäude besteht aus zwei aneinander gereihten Teilbauten und einem risalitartig hervorgehobenen, etwas breiteren Kopfbau mit separatem, flach geneigtem Dachwerk. Einziger Schmuck sind der kreisrunde Okulus, das zwischen den Geschossen eingeschobene Gesims und die paarweise angeordneten Flachbogenfenster, die sich in gleicher Weise an den übrigen Gebäudeteilen wiederholen.
Die beiden, in westlicher und östlicher Richtung des Bahnhofsgebäudes liegenden, baugleichen Stellwerke Hungen Hf (km 21,60) und Hungen Ho (km 21,93) wurden 1907 von der Dortmunder Signalbauanstalt E. Willmann & Co. erbaut. Das mit gelben und roten Klinkern gestaltete Erdgeschoss liegt auf einem Sockel aus Bruchsteinen auf. Das Obergeschoss ist mit einer Holzverschalung verkleidet und besitzt einen konsolgestützten Erker. Bemerkenswert ist v.a. die im Stellwerk Hungen Ho noch bauzeitlich unverändert erhaltene Stellwerkstechnik mit Hebelbänken. Da im Auftrag der Königlichen Eisenbahndirektion Frankfurt meist die preußische Stellwerkstechnik der Firma Jüdel verwendet wurde, hat die erhaltene Technik der Firma Willmann einen besonderen Seltenheitswert.
Zusammen mit den beiden Stellwerken ist das Bahnhofsgebäude aus geschichtlichen und technischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |