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Das 1870 von der Oberhessischen Eisenbahngesellschaft erbaute Hungener Stationsgebäude besteht aus zwei aneinander gereihten Teilbauten und einem risalitartig hervorgehobenen, etwas breiteren Kopfbau mit separatem, flach geneigtem Dachwerk. Einziger Schmuck sind der kreisrunde Okulus, das zwischen den Geschossen eingeschobene Gesims und die paarweise angeordneten Flachbogenfenster, die sich in gleicher Weise an den übrigen Gebäudeteilen wiederholen. Zusammen mit dem weiter westlich gelegenen Stellwerk, einem im Obergeschoss verschalten mit Zierfriesen und einem konsolgestützten Erker ausgestatteten Klinkerbau der Jahrhundertwende, ist das Bahnhofsgebäude aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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