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In unmittelbarer Nähe zur Schlossmauer erhebt sich das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkhaus über einem hohen Bruchsteinsockel im vorderen Teil. Das kleine Wohnhaus aus der Zeit um 1700 verfügt im Erdgeschoss über ein schlichtes, rein kostruktives Fachwerk. Das leicht ausragende Obergeschoss ist durch ein aufwändigeres Fachwerk mit gebogenen Streben an den Eckständern, geschwungenen Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln geprägt. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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