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Kleines zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit tief gelegenem straßenseitigem Eingang. Das auf einem annähernd quadratischen Grundriss über unregelmäßigem Bruchsteinsockel errichtete Haus ist giebelständig. Es zeigt mit Ausnahme des Giebelbereiches, der sekundär erneuert wurde, einige Merkmale, die auf ein hohes Alter schließen lassen. So hat es stark gekrümmte Grundschwellen sowie geschosshohe Ständer und Streben im Erdgeschoss. Außerdem ist der Übergang zum Obergeschoss an der Giebelseite mittels eines durchgehenden gerundeten Balkens, der zwischen Rähm und Schwelle eingefügt ist, in ungewöhnlicher Weise gestaltet. Das darüber liegende Fachwerk ist symmetrisch aufgebaut und zeigt als Hauptmerkmal geschosshohe Streben. Zwischen den beiden geschwungenen, symmetrisch aufeinander bezogenen Streben im Obergeschoss der Straßenseite waren vermutlich ursprünglich vier Fenster als Fensterband eingelassen. Da aufgrund der Fachwerkkonstruktion von einer relativ frühen Entstehungszeit ausgegangen werden kann, muss das typologisch interessante Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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