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Klassizistischer Rechteckbau mit hohem Mansarddach. Das schlichte, mit seiner Langseite zum Hof orientierte Gebäude hat zwei außergewöhnlich hohe Geschosse mit sieben streng gereihten großformatigen Fenstern. Einziger Schmuck sind die profilierten Fensterrahmungen sowie die hochrechteckigen, mit Dreiecksgiebeln abschließenden Dachgauben. Auch aufgrund seiner Nähe zum Schloss ist es einschließlich der Mauereinfriedung aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |