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Kleines traufständiges Fachwerkwohnhaus mit außermittig angeordnetem Eingang. Das im Jahre 1604 errichtete zweigeschossige Haus wird durch ein einfaches Fachwerkgefüge gegliedert das im Obergeschoss weit ausgreifende, gebogene Streben an Eck- und Bundständern aufweist. Einzige Zierelemente des kleines Hauses sind die profilierten Balkenköpfe und die ebenfalls profilierte Schwelle des Obergeschosses mit der Inschrift: „ADAMUS W ... ANNO 1604 DEN 12 DAG DECEMBRIS". Es ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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