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Das kleine, giebelständige, verputzte Fachwerkwohnhaus steht in exponierter Lage in der Blickachse der hier nach Süden abknickenden Straße. Seine Proportionen, sein mit Aufschieblingen versehenes Satteldach und die symmetrische Anordnung der im Obergeschoss und im Giebelbereich gekoppelten Fenster deuten auf einen Bau des späten 18. oder frühen 19. Jahrhunderts. Zusammen mit dem sich rückwärtig anschließenden Wirtschaftsgebäude und der alten Hofpflasterung ist es aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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