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Teilweise verputztes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit vorgelagerter, barocker Toranlage. Das leicht von der Straßenflucht zurückliegende, auf einem Sockel errichtete, zweigeschossige Haus hat einen hoch gelegenen, über eine Freitreppe zugänglichen Eingang auf der Hofseite und ist mit einem Satteldach mit Aufschieblingen ausgestattet. Das Sichtfachwerk des Obergeschosses zeigt eine dichte Gliederung aus flachen, gebogenen Streben mit Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln und Gegenstreben, die die Bauzeit des Hauses in das späte 17. oder frühe 18. Jahrhundert verweisen. Aus dem 18. Jahrhundert stammt die wertvolle Toranlage, die in identischer Ausformung am Haus Stefan-Kuhn-Str. 4 anzutreffen ist. Sie besteht aus einer links angeordneten Handpforte und einer breiten Toreinfahrt. Die originalen, aus Sandstein gearbeiteten, flach ornamentierten Pfosten haben quadratischen Grundriss und sind mit Basen und mehrfach profilierten Kapitellen versehen. Als Pfortenabschluss dient ein flachbogiger, ebenfalls mehrfach profilierter Sturz, der im Scheitel „1753" datiert ist. Die über den Pfosten angebrachten Bekrönungen bestehen aus abgerundeten, oben spitz zulaufenden, würfelförmigen Aufsätzen mit profilierten Basen. Kulturdenkmal aus städtebaulichen, geschichtlichen und künstlerischen (Tor) Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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