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Exponiert, schräg gegenüber der Alten Schule gelegenes Fachwerkwohnhaus an der Einmündung der Straße Hinterm Turm. Das auf einem hohen Sockel errichtete, zweigeschossige, giebelständige Haus ist völlig verputzt. Es hat einen hochgelegenen Eingang mit Freitreppe zum Hof und ein steiles Satteldach, dessen Giebelfeld verkleidet ist. Seine Proportionen, der Überstand des Obergeschosses, die Anordnung der Fenster und der unterhalb des Daches angebrachte Zahnschnittfries deuten auf intaktes Fachwerk des 18. Jahrhunderts. Einschließlich der Wirtschaftsgebäude ist es daher Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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