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Das zweigeschossige giebelständige Doppelwohnhaus ist unter einem gemeinsamen steilen Satteldach zusammengezogen. Während das Erdgeschoss und die Traufseiten verputzt sind, zeigen das Obergeschoss und das Giebelfeld regelmäßiges, symmetrisch gestaltetes Fachwerk des 18. Jahrhunderts. Erwähnenswerte Details sind die profilierten Schwellen am Übergang zum Obergeschoss und zum Giebel, die halben „Mannfiguren" an den Ecken und die am Mittelpfosten des Giebels angebrachten hohen Streben. Das Haus ist aufgrund seiner exponierten Lage schräg gegenüber der Alten Schule aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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