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Schräg gegenüber der Alten Schule gelegenes, im Winkel zur Straßenflucht stehendes Fachwerkwohnhaus. Das vollständig verkleidete, giebelständige Gebäude, dessen Satteldach mit Aufschieblingen versehen ist, zeigt Proportionen, die auf eine Entstehung im 18. Jahrhundert hindeuten. Aufgrund seiner straßenbildwichtigen Lage und da zu vermuten ist, dass das Fachwerkgefüge vollständig erhalten ist, muss es als Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen eingestuft werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |