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Die an der Ecke zum Holzbrückenweg gelegene Hofreite hat straßenbildprägende Funktion. Ihr langgestrecktes, teils verputztes, teils verkleidetes Wohnhaus, ein Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts mit Sockel und deutlichem Überstand des Obergeschosses, ist an der Rückseite durch einen breiteren Anbau verlängert. Wichtige Akzente setzen vor allem die vorgelagerte Mauereinfriedung aus zweifarbigem Klinker und das sich anschließende gründerzeitliche Eisengittertor sowie das zur Straße traufständige Nebengebäude. Zusammen mit sämtlichen Wirtschaftsgebäuden ist die Hofreite aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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