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Verputztes, giebelständiges, in der Blickachse des von West nach Ost gerichteten Teilabschnitts der Stefan-Kuhn-Straße gelegenes Fachwerkwohnhaus. Der mit einem Sockel ausgestattete zweigeschossige Bau, dessen Fachwerk des 18. Jahrhunderts, wie am Überstand des Obergeschosses ablesbar, völlig erhalten sein dürfte, setzt durch seine schmale, hoch aufragende Fassade und die breite, aus Pforte und Einfahrt bestehende Toranlage einen wichtigen Akzente im Straßenbild. Diese wird wie ihr etwa zeitgleiches Pendant Holzbrückenweg 3 aus flach reliefierten Sandsteinpfosten mit würfelförmigen, oben spitz zulaufenden Aufsätzen gebildet und hat über der Handpforte, wie jene, einen barock geschwungenen, profilierten Sturz. Wohnhaus, Nebengebäude, Scheune und Tor sind Kulturdenkmäler aus städtebaulichen und künstlerischen (Tor) Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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