Gesamtanlage historischer Ortskern, Rathausgasse nach Süden
Gesamtanlage historischer Ortskern, Hiesbach nach Nordosten
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Gießen, Stadt und Landkreis
Hungen
Langd
  • Gesamtanlage historischer Ortskern
Gesamtanlage

Gesamtanlage historischer Ortskern

Enggasse 1-5, 2-12

Hiesbach 2-30

Obergasse 1-25, 2-26

Pfarrecke 1-19

Rathausgasse 1-21, 2-30

Schulecke 1-7, 2-8

Taunusstraße 1-9

Zum Dorffrieden 1

Die siedlungsgeschichtlich und ortsgeschichtlich interessante Gesamtanlage umfasst den größten Teil des historisch gewachsenen Ortskerns, der durch dichte und unregelmäßige Bebauung mit ineinander fließenden Hofreiten gekennzeichnet wird. Zentrum des komplizierten, von zahlreichen Quergassen bestimmten Gassensystems ist das obere, angerartig aufgeweitete Teilstück der Rathausgasse und die nordwestlich davon gelegene Kirche. Die Bebauung der hier westlich abgehenden Schulecke, die sich kleinteilig verästelt, ist leider an entscheidender Stelle unterhalb der Kirche gestört. Als wichtiger Teil der Gesamtanlage ist weiterhin die nach Nordosten gerichtete Obergasse bis zur Kreuzung Hiesbach erfasst, die mit ihrer nach Nordwesten gerichteten Scheunenreihe, den sich anschließenden Gärten und dem westlich benachbarten Friedhof den einstigen Verlauf der Dorfbefestigung (hinter dem Hain) markiert. Die zunächst nach Südosten geführte, dann in scharfem Winkel nach Südwesten umbrechende, parallel zum Biebergraben verlaufende Hiesbach bildet den östlichen und südöstlichen Abschluss der Gesamtanlage, während im Süden, Südwesten und Westen Teile der Taunusstraße, der Enggasse und der Straße Zum Dorffrieden einbezogen wurden. Der gesamte Ortskern ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage schützenswert.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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