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Vollständig erhaltene Fachwerkhofreite des 19. Jahrhunderts. Das zweigeschossige, giebelständige Wohnhaus wurde über einem hohen Bruchsteinsockel errichtet und mit einem flachen, am Ortgang weit überkragenden Satteldach versehen. In großen Teilen ist der originale Putz erhalten geblieben, der noch heute profilierte Dreiecksgiebel als Fensterbekrönungen zeigt. Die zeitgleich entstandenen Anbauten und die Scheune sowie weitere, den Hof umschließende Nebengebäude vervollständigen die Hofanlage, die aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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