Obergasse 42, Erdkeller
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Gießen, Stadt und Landkreis
Hungen
Langd
  • Obergasse 42
Erdkeller
Flur: 1
Flurstück: 1

Der am westlichen Ortsrand am ansteigenden Hang eines Neubaugebietes gelegene Keller wird bis heute genutzt und liegt auf einer vor kurzem bebauten Parzelle. Der durch seitliche Böschungen in das ansteigende Gelände eingefügte Kellereingang liegt der Straße zugewandt und besteht aus einer in flachen Bruchsteinen als Trockenmauer errichteten Schildwand. Das lagenhaft geschichtete Mauerwerk bildet einen sehr regelmäßig gefügten segmentbogigen Türsturz über der doppelflügeligen, hölzernen Eingangstür. Die Seitenwände ragen nur geringfügig aus dem Gelände, die leicht gewölbte Decke ist bewachsen. Der Keller ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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