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Der am westlichen Ortsrand am ansteigenden Hang eines Neubaugebietes gelegene Keller wird bis heute genutzt und liegt auf einer vor kurzem bebauten Parzelle. Der durch seitliche Böschungen in das ansteigende Gelände eingefügte Kellereingang liegt der Straße zugewandt und besteht aus einer in flachen Bruchsteinen als Trockenmauer errichteten Schildwand. Das lagenhaft geschichtete Mauerwerk bildet einen sehr regelmäßig gefügten segmentbogigen Türsturz über der doppelflügeligen, hölzernen Eingangstür. Die Seitenwände ragen nur geringfügig aus dem Gelände, die leicht gewölbte Decke ist bewachsen. Der Keller ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |