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Dreigeschossiges Fachwerkbürgerhaus der Zeit um 1700; hohes verschiefertes Mansardkrüppelwalmdach, die Dachgeschosse durch umlaufende Profilierung hervorgehoben. Das Erdgeschoß ist durch Ladeneinbau gestört. Die beiden folgenden Obergeschosse verputzt, das Fachwerkgefüge hier aber weitgehend ungestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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