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Das auf einem hohen Kellersockel errichtete Pfarrhaus, ein schlichter Bau des 19. Jahrhunderts, steht traufständig zur Straße. Der großvolumige, zweigeschossige Bau, der zur Straße hin in beiden Geschossen vier gleichmäßig gereihte Fensterachsen aufweist, ist auf der Giebelseite mit einem schmalen Fußwalm versehen. Zusammen mit den erhaltenen Teilen der Mauereinfriedung und dem in Pforte und Einfahrt unterteilten Tor, dessen bekrönte Pfosten und eiserne Gitter erhalten sind, ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |