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Das am östlichen Ende der Pfarrecke gelegene, kleinteilige Gebäudeensemble besteht aus einem zweigeschossigen Wohnhaus mit drei niedrigeren Anbauten. Das Hauptgebäude, ein zum Hof traufseitiger Fachwerkbau, ist auf einem Bruchsteinsockel errichtet. Er ist an der Hofseite verputzt, hat einen hochgelegenen Eingang mit kleiner Freitreppe und einen steilen Dachaufbau. An der nördlichen Traufseite ist das ursprüngliche Fachwerk teilweise sichtbar. Stark gebogene, kräftige Streben, die im Erdgeschoss mit Gegenstreben versehen sind, verbinden hier die Schwellen mit den Ständern, wobei die Riegel überschnitten werden. Da dieses Konstruktionsmerkmal auf eine Entstehungszeit im frühen 16. Jahrhundert hindeutet, muss das von jüngeren Anbauten umgebene Haus wegen seines hohen Alters aus geschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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