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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts auf Bruchsteinsockel. Das regelmäßige, an der Giebelseite symmetrisch gestaltete, aus geraden Hölzern aufgebaute Fachwerk zeigt im vorderen, offenbar älteren Hausabschnitt im Obergeschoss vollständige "Mannfiguren" mit Halsriegeln und gegenläufigen Kopf- und Fußstreben. Das Quergebälk ist kräftig hervorgehoben, die Fenster sind in ursprünglicher Anordnung erhalten. Das Gebäude, dessen hinterer Teil mit geschosshohen Streben einfacher gestaltet ist, leistet zusammen mit seiner Scheune einen wichtigen Beitrag zum Straßenbild. Es ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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