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Der am westlichen Ortsausgang an einer schmalen Straße nach Villingen gelegene Wasserbehälter ist heute kaum mehr einsehbar. Auf einem stark bewachsenen Grundstück findet sich der eingewachsene Eingang zu einem schlichten Wasserbehälter, der durch die aufwändig gestaltete Tür auffällt. Die einflügelige Eisentür zeigt rautenförmig angeordnete Beschläge mit regelmäßigem Nietenbesatz, in der mittigen Raute einen rosettengefassten Eisenring als Türöffner. Der Wasserbehälter ist aus technischen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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