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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts. Ein klar gegliedertes, an der Giebelseite symmetrisch gefügtes Fachwerk zeichnet das in straßenbildwichtiger Lage gegenüber der Einmündung Brunnenstraße stehende Haus aus. Da es einen sehr schmalen Sockel und ein besonders niedriges Erdgeschoss hat, wirkt es in seinen Proportionen gedrungen. Neben geschosshohen Streben sind im Eckbereich der Giebelseite leicht geschwungene Fußstreben zu beobachten. Die Rechteckfelder der Gefache und das umlaufende, aus Rähm, Balkenköpfen und profilierten Schwellen gebildete Horizontalgebälk prägen das Erscheinungsbild und setzen zusammen mit dem ebenfalls regelmäßig ausgeführten Fachwerk des Giebels wichtige Akzente im Straßenbild, so dass das Haus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden muss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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