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Die außergewöhnlich zugeschnittene, aus einem Wohnhaus und Nebengebäuden bestehende Hofreite an der Ecke Kirchberg ist in ihrer städtebaulichen Aussage beeinflusst, da das früher an der Ecke gelegene, 1702/03 erbaute Rathaus 1965 abgerissen wurde. Auf diese Weise entstand an exponierter Stelle im Ortsmittelpunkt eine bauliche Lücke. Das mit der Giebelseite zum Kirchberg orientierte Wohnhaus setzt einen wichtigen Akzent im Straßenbild. Es handelt sich um einen verputzten Fachwerkbau mit hohem, unregelmäßigem Kellersockel, leicht vorkragendem Obergeschoss und einem im 19. Jahrhundert erneuerten Satteldach. Zusammen mit seinem auf der linken Seite angesetzten Anbau, der traufseitig zur Straße orientiert und in Fachwerk errichtet ist, sowie dem zu ihm gehörenden, überbauten Tor an der Hauptstraße, das den Zugang zu der Hofreite bildet, muss es daher aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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