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Das abseits der Straße in der Tiefe der Hofreite gelegene Wohnhaus, ein verputzter Fachwerkbau vermutlich des 17. Jahrhunderts mit neuerem Dach, ist an der Hofseite durch einen modernen Anbau halb überdeckt. Seine Rück- und Giebelseite lassen aber anhand des Überstandes erkennen, dass das Fachwerk insgesamt erhalten ist. Es ist daher Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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