Kirchberg 11
Kirchberg 11, Kirchturm und Friedhofsportal
Kirchberg 11, Kirche von Südwesten
Kirchberg 11
Gefallenendenkmal, 2023 (Foto: Born Restaurierung, Lich)
Gefallenendenkmal, 2023 (Foto: Born Restaurierung, Lich)
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Gießen, Stadt und Landkreis
Hungen
Nonnenroth
  • Kirchberg 11
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 88

Ev. Kirche, Friedhof, Gefallenendenkmal

Bei der hoch am westlichen Dorfrand inmitten eines großen Kirchhofs gelegenen Kirche handelt es sich um eine ehemalige Wehrkirche.

Von der ursprünglichen, 1403 erstmals erwähnten, aber auf das 13. Jahrhundert zurückgehenden Kirche, deren genaue Gestalt nicht überliefert ist, hat sich nur der wuchtige, spätromanische Chorturm erhalten. Der auf quadratischem Grundriss errichtete Turm, dessen Eckquader und Fenstergewände aus Lungstein gearbeitet sind, ist ungegliedert. Während die schmalen Rundbogenfenster im Erdgeschoss noch der Erbauungszeit entstammen, gehören die mit kleeblattförmigen Abschlüssen versehenen Schallöffnungen im oberen Teil in das späte 13. Jahrhundert und die Schießscharten in spätgotische Zeit. Der differenziert gestaltete Turmhelm entstand nach einem Brand 1749. Seine vom Quadrat ins Achteck übergehende Haube mit Laterne, Doppelknauf, Kreuz und Hahn und die nach Osten, Richtung Dorf, gewandte polygonale Dachgaube mit spitzem Turmhelm, die die Glocken enthält, sind einmalig in Oberhessen.

Das ebenfalls nach Osten gerichtete, architravierte Portal, das im Schlussstein auf 1775 datiert ist, entstand gleichzeitig mit dem Neubau des Schiffes. Dieses hat quadratischen Grundriss, besteht aus Bruchsteinmauerwerk, bei dem auch Teile des Vorgängerbaus als Spolien wiederverwendet wurden, und bildet einen einfachen Saalbau mit Krüppelwalmdach. Wichtige Merkmale sind die langen Fenster, je zwei an der Süd- und Nordseite, und der westliche, ähnlich wie das Turmportal gestaltete Eingang, der 1924 einen hölzernen Vorbau erhielt. Der Innenausbau der Kirche mit dreiseitigen Emporen auf Holzstützen entstammt mit Ausnahme der noch aus dem alten Bau übernommenen Kanzel (17. Jahrhundert) ebenfalls der Erbauungszeit. Spätere Zutaten sind der 1816 aufgestellte Altar aus Oberbieler Marmor und die 1885 von der Firma Förster & Nicolaus in Lich gelieferte Orgel.

Der historische Mauerverlauf des ehemals befestigten Friedhofs ist weitgehend erhalten. Südlich an das Portal schließt ein Denkmal für die Gefallenen des Ersten und Zweiten Weltkrieges an. Die Gedenkstätte besteht aus einem durch niedrige Hecken abgegrenzten Bereich, der durch einen schmalen Weg geteilt wird. Zu einer Seite sind einfache, einheitliche Grabsteine aufgereiht. Zur anderen Seite befindet sich das Denkmal aus Basaltlava und Basalt, welches mittig für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs errichtet und später beidseitig für die Gefallenen des Zweiten Weltkriegs erweitert wurde. Der mittlere Abschnitt wurde in die Außenmauer integriert und wird dominiert durch eine Stele mit Kapitell und Ehrenkreuz. Über den mit Eichenlaub versehenen Gedenkplatten findet sich die Inschrift: „Es starben den Tod fürs Vaterland 1914 1918“. Die späteren Erweiterungen schließen sich dem älteren Denkmal gestalterisch an. Die niedrigen Mauerzüge sind von der historischen Außenmauer abgewinkelt und bilden so eine platzartige Einfassung aus. Über der Inschrift: „Wir starben für euch, vergesst uns nicht“ liegt jeweils ein Steinblock mit den Jahreszahlen 1939 und 1945, auf denen je eine Feuerschale ruht. Die Mauerabschnitte werden durch je einen Steinblock, rechts mit Pelikanmotiv, links mit Kreuz, abgeschlossen.

Zusammen mit dem mauerumfriedeten Kirchhof, dem Kirchhofsportal, das in der Achse des Kirchberges liegt und dem Gefallenendenkmal ist die Kirchenanlage aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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