Gesamtanlage historischer Ortskern, Braugasse nach Norden
Gesamtanlage historischer Ortskern, Untergasse nach Westen
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Gießen, Stadt und Landkreis
Hungen
Obbornhofen
  • Gesamtanlage historischer Ortskern
Gesamtanlage

Gesamtanlage historischer Ortskern

Bachgasse 3-7, 2-8, 14-18

Braugasse 1-3, 2-14

Gustav-Lorenz-Weg 1-7, 2

Hexenweg 2

Kälbergasse 1-13, 2

Oberhofstraße 1-5, 2-18

Untergasse 1-5, 2-18

Die orts- und siedlungsgeschichtlich bedeutende Gesamtanlage, die einen großen Teil der alten, historisch gewachsenen, vorwiegend im 17., 18. und 19. Jahrhundert entstandenen Ortsbebauung umfasst, besteht im Kern aus dem durch die Untergasse und die Oberhofstraße vorgegebenen, von Ost nach West gerichteten Gassensystem, das früher durch einen Haingraben und durch Tore (Oberpforte, Unterpforte, Falltor) gesichert war.

Der Mittelpunkt des Ortes liegt an der platzartigen Erweiterung am Übergang von Untergasse zur Oberhofstraße, der von dem bereits um 1500 errichteten Rathaus geprägt wird. Es bildet mit dem Anwesen Oberhofstraße 4 und der Scheune der Hofanlage Oberhofstraße 10 ein städtebaulich und ortsgeschichtlich wichtiges Ensemble.

Nördlich der in Ost-West-Richtung verlaufenden Untergasse liegt auf einer Anhöhe die Kirche mit ihrem Kirchhof. Wichtige Bestandteile der Gesamtanlage sind weiterhin die Einmündungsbereiche der Bachgasse, der Braugasse, die nördliche Bauzeile der in weitem Bogen verlaufenden Kälbergasse sowie das untere Teilstück des Hexenwegs. Die Oberhofgasse ist im Bereich der Nrn. 1-5 und 2-18, die Untergasse im Bereich der Nrn. 1-5 und 2-20 und die Gustav-Lorenz-Straße insgesamt Teil der Gesamtanlage. Der gesamte Bereich ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage schützenswert.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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