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Der nordwestlich der Ortslage weit außerhalb gelegene Jüdische Friedhof umfasst eine 1236 qm große, längsrechteckige Parzelle. Er diente auch den Juden aus Bellersheim und Wohnbach als Begräbnisplatz und besitzt noch etwa vierzig, teils umgestürzte Grabsteine. Er ist wegen seiner Bedeutung für die jüdische Kultur aus geschichtlichen Gründen als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |