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Giebelständiges verputztes Fachwerkwohnhaus auf schmalem Grundriss. Der auf einem dem Geländeverlauf folgenden, nach hinten abnehmenden Sockel errichtete Bau ist vermutlich noch im 17. Jahrhundert entstanden und fällt insbesondere durch das hohe, steil geneigte Satteldach und den gleichmäßigen Überstand des Obergeschosses auf. Die in bauzeitlicher Position erhaltenen Fenster, die die Giebelseite zweiachsig gliedern, deuten auf ein weitgehend intaktes Fachwerk. Das auch straßenräumlich bedeutende Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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