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Die am südwestlichen Rand der alten Ortsbebauung gelegene Anlage besteht aus einem quadratisch gefassten Becken im Westen, das mit einem von Pfosten flankierten Aufgang versehen ist, einem eingeschossigen Bruchsteinbau mit quadratischem, flachgedecktem Turm und einem vorgelagerten Becken, das in jüngster Zeit durch mehrere abgestufte Becken mit geschwungener Ummauerung ersetzt wurde. Der mit lang gezogenen, querformatigen Fenstern ausgestattete Turm, der durch eine im östlichen Fenstersturz angebrachte Inschrift („Erbaut 1928") bezeichnet ist, hat als einzigen Schmuck einen als Löwenkopf ausgeformten Wasserspeier. Als technikgeschichtlich wichtige kommunale Einrichtung sind Gebäude und Turm Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |