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Giebelständiges verputztes Fachwerkwohnhaus. Das an der Ecke einer zur Bachgasse geführten Nebengasse gelegene Haus ist mit einem hohen Kellersockel ausgestattet und weist an der Giebelseite einen Kellerabgang auf, der die nördliche der beiden Fensterachsen aufnimmt. Seine voluminösen Proportionen, der Überstand des Obergeschosses und des Giebelbereiches lassen vermuten, dass es im 17. Jahrhundert erbaut wurde und das Fachwerk weitgehend erhalten ist. Da das Gebäude als Eckgebäude wichtige Überleitungsfunktion besitzt, ist es aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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