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Im Jahr 1333 wird Obbornhofen erstmals als Pfarrei erwähnt. Die erhöht stehende, inmitten ihres Kirchhofes am Nordrand des Dorfes gelegene Kirche dürfte in ihren Anfängen auf das 12. oder 13. Jahrhundert zurückgehen. Ältester Teil der heutigen Kirche ist der quadratische Chor, der wahrscheinlich aus einem Chorturm der ursprünglichen Anlage hervorgegangen ist. Er stammt seinem schmalen, spitzbogigen Nordfenster nach aus frühgotischer Zeit, also aus der Mitte des 13. Jahrhunderts. Auch sein Kreuzrippengewölbe, dessen dicke, gekehlte Rippen auf runden Ecksäulen mit groben, unterschiedlich gestalteten Kapitellen ruhen, weist auf diese Zeit, während die Südtür mit ihrem Sandsteingewände Formen der Spätgotik aufweist. Ebenfalls spätgotisch ist der steile Ostgiebel mit verdecktem Fachwerk aus der Zeit um 1500, mit seinem dreiseitigen, von Bügen gestützten Halbwalm und dem achtseitigen, sehr spitz und schmal zulaufenden Dachreiter. Bemerkenswerte Details im Innern des Chors sind neben Malereiresten (u.a. sechs Weihekreuze) die breite Dreisitznische und die Piscina an der Südwand, die Nische für das Aquamanile in der Ostwand und die zinnenbekrönte Sakramentsnische in der Nordwand. Das sich anschließende Schiff, ein längsrechteckiger Saalbau mit westlichem Krüppelwalm, wurde 1741-42 nach dem Abriss des alten Kirchenschiffes erbaut. Es zeigt drei Eingänge und große Segmentbogenfenster, die an der Süd-, d.h. der Hauptansichtsseite, durch profilierte Stürze hervorgehoben sind. Auch der hier liegende Eingang ist durch Architravierung und Vergiebelung als Hauptportal hervorgehoben. Hervorragend ist die barocke Ausstattung des Innenraumes: Außer der Kanzel von 1652, die noch aus dem Vorgängerbau übernommen wurde, sind vor allem die Stuckdecke und die Emporen zu nennen, außerdem der klassizistische, um 1840 entstandene Orgelprospekt.
Einschließlich der Mauereinfriedung und den zwei, an der Nordseite der Kirche aufgestellten, Grabsteinen (Johannes Engel geb. Aug. 1869 gest. 24. Okt. 19??, Anna Engel, Inschrift stark verwittert) sind Kirche und Kirchhof aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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