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Das in direkter Umgebung der Kirche gelegene Fachwerkwohnhaus fällt durch seine außergewöhnliche Fachwerkkonstruktion auf. Geschosshohe, gebogene Streben begleiten Eck- und Bundständer beider Geschosse, die jeweils nur eine Riegelreihe aufweisen, und legen eine Bauzeit im 17. Jahrhundert nahe. Das traufseitig erschlossene Gebäude zeigt noch die weitgehend bauzeitliche Anordnung der Fenster, das Dach wurde vermutlich im 19. Jahrhundert durch eine Aufdrempelung erhöht. Das Wohngebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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