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Giebelständiges, relativ breites verputztes Fachwerkwohnhaus. Der an der Ecke einer Seitengasse gelegene Bau ist rückwärtig erweitert, der Anbau folgt in leicht abknickendem Winkel dem Straßenverlauf. Die bauzeitliche Anordnung der Fenster und das steil geneigte, mit Aufschieblingen versehene Satteldach lassen auf eine Entstehung im 18. Jahrhundert schließen.Das auch straßenräumlich wichtige Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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