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Auf einem Sockel errichtetes, teilweise verkleidetes, ansonsten verputztes Fachwerkwohnhaus. Das giebelständig zur Straße orientierte Gebäude ist zweigeschossig und fällt durch sein hohes, steil geneigtes Satteldach auf. Die Geschossüberstände sowie die zweiachsige Anordnung der Fenster lassen auf den weitgehend unveränderten Erhalt des Fachwerks schließen. An der Traufseite finden sich eine profilierte Schwelle, ein beschnitzter Eckständer sowie eine Strebefigur mit ausgestellten Fußstreben, die auf eine Bauzeit im 17. Jahrhundert hindeuten. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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