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Stattliches giebelständiges Fachwerkwohnhaus vermutlich aus der Zeit um 1700. Der vollständig verputzte, relativ breite Bau zeigt charakteristische Überstände an Obergeschoss und Giebel. Er ist durch zwei eng beieinander stehende Fensterachsen an seiner Giebelseite geprägt und auch die Traufseite zeigt eine weitgehend unveränderte Positionierung der Fenster. Das durch seine Ecklage an einem nach Osten abgehenden Weg auch für das Ortsbild wichtige Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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