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Das zweigeschossige verputzte Fachwerkgebäude ist freistehend und liegt, etwas zurückgesetzt und von der Straße durch eine Mauer abgeschirmt, auf einem annähernd quadratischen Grundstück. Das schlicht gestaltete Gebäude hat symmetrisch angeordnete Fenster mit je zwei Fenstern pro Geschoss auf allen Seiten und ein weit vorspringendes Zeltdach. Die 1879 errichtete Synagoge, die mit 40 Sitzplätzen für Männer und 19 Sitzplätzen für Frauen ausgestattet war, wurde 1938 im Innern zerstört und danach als Wohnhaus genutzt. Orts- und religionsgeschichtlich bedeutend ist sie aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |