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Vollständig erhaltene Hofreite mit Fachwerkwohnhaus und Fachwerkscheune. Das giebelständige, im Winkel zur Straßenflucht gelegene Wohnhaus ist auf einem Bruchsteinsockel errichtet. Es zeigt im Obergeschoss qualitätvolles, regelmäßig ausgeformtes Fachwerk des 18. Jahrhunderts. Hauptmerkmale sind die mit Halsriegeln und Gegenstreben versehenen „Mannfiguren" im Obergeschoss, die an zentraler Stelle im Giebel symmetrisch angeordneten, geschwungenen Streben mit Kopfhölzern und Halsriegeln sowie die plastisch hervorgehobenen Horizontalgebälke mit profilierten Schwellen. Zusammen mit der Scheune, die erdgeschossig in Bruchstein errichtet ist, der hohen Umfassungsmauer aus Bruchsteinen und der alten Hofpflasterung ist die Hofreite aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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