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Das nach einer hier früher betriebenen Bäckerei „Konterbäckersch" genannte, giebelständige Wohnhaus, ein verputzter Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts, ist Teil einer Hofanlage mit anschließendem Stall- und Scheunengebäude. Es zeigt zur Straßenseite zwei weit auseinander stehende Fensterachsen und schlichte Gesimsverbretterungen. Der traufseitige Eingang ist durch einen Vorbau aus dem frühen 20. Jahrhundert verändert. Das Gebäude, dessen bauzeitliche Fachwerkstruktur offensichtlich noch erhalten ist, wird einschließlich der Wirtschaftsgebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |