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Das giebelständige verputzte Fachwerkwohnhaus, zu dem eine linksseitig angefügte Toranlage mit eingeschnittener Pforte gehört, zeigt eine breite Proportionierung mit drei Fensterachsen in Erd- und Obergeschoss sowie ein kleines Fensterpaar im Dachgeschoss. Überstände am Giebel und traufseitig am Obergeschoss sowie die Dachform mit abknickenden Aufschieblingen deuten auf den Erhalt des historischen Gefüges hin. Da dem leicht in den Straßenraum eingreifenden Gebäude aufgrund seiner Lage an der sich hier verzweigenden Oberhofstraße straßenraumprägende Bedeutung zukommt, ist es Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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